Wärmeschutz
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) bewertet die energetische Gesamtbilanz eines Gebäudes mit den Faktoren Anlagentechnik und baulicher Wärmeschutz. Ein vom Gebäudetyp (Wohngebäude oder Nichtwohngebäude) mit Vorgaben für den Grenzwert zum Transmissionswärmeverlust und Wärmedurchgangskoeffizienten bei Neubau und bei Sanierungsbauten. Die EnEV stellt auch Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz. Solare Wärmegewinne werden in der Bilanz mitberücksichtigt.
Wärmeschutz, Energieberatung, Wärmeschutznachweis, Energieausweis nach Energieeinsparverordnung EnEV
Ab 2019 gelten für öffentliche Gebääude neue Anforderungen und ab 2021 auch für private Gebäude (GEG). Die genauen Vorgaben werdend erzeit ausgearbeitet.
Mindestwärmeschutz nach DIN 4108
Der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108 muss an jeder Stelle des Gebäudes eingehalten werden (Kondensatschutz). Grundlage für Wärmebrückenberechnungen. Berechnung für Detaillösungen.
Feuchteschutz
Tauwasserschutz, Diffusionsberechnungen, Feuchteschutz, Kondensatberechnung, Wärmebrücken
Beratung bei Schimmelpilzbefall in Wohngebäuden, Sanierungslösungen, Aufklärung.